Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Leistungen der Calltalent LLC gegenüber Unternehmern in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Calltalent LLC, 1309 Coffeen Avenue STE 1200, Sheridan, WY 82801, USA, vertreten durch Josip Josipovic (nachfolgend „Calltalent“), und ihren Kunden.

(2) Calltalent erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt nicht zustande. Der Kunde sichert bei Vertragsschluss zu, die Leistung für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zu beziehen.

(3) Umsatzsteuerlich ist der Unternehmerbegriff des jeweiligen Landes maßgeblich: § 2 UStG in Deutschland, § 2 UStG 1994 in Österreich, Art. 10 MWSTG in der Schweiz. Einzelheiten in § 7.

(4) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Calltalent ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Darstellungen auf der Website sind unverbindlich und kein Angebot im Rechtssinn.

(2) Der Vertrag kommt zustande durch die Auftragsbestätigung von Calltalent in Textform, durch beiderseitige Unterzeichnung eines Angebots oder durch den Beginn der Leistungserbringung.

(3) Bei Buchung über den Zahlungsdienstleister Stripe kommt der Vertrag mit dem Abschluss des Bezahlvorgangs zustande. Vor Abschluss bestätigt der Kunde seine Unternehmereigenschaft und gibt seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an.

(4) Textform nach § 126b BGB genügt für alle Erklärungen nach diesen Bedingungen, soweit nichts anderes bestimmt ist. E-Mail an [email protected] wahrt die Textform.

§ 3 Leistungsgegenstand

(1) Der Umfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot. Die Angaben auf der Website beschreiben den Regelfall und ersetzen das Angebot nicht.

(2) Das Wachstums-System umfasst nach Maßgabe des Angebots eine Website mit bis zu sechs Seiten und einer Kampagnen-Landingpage, einen KI-Chatbot, einen KI-Telefonassistenten, die Einrichtung automatisierter Abläufe sowie den ersten Betriebsmonat ab Go-live.

(3) Die KI-Telefonassistentin nimmt Anrufe entgegen, erfasst Anliegen und Rückrufnummer, übermittelt eine Zusammenfassung und verbindet auf Wunsch weiter.

(4) Die automatische Belegerfassung liest im Google-Konto des Kunden abgelegte Belege aus und trägt sie in eine Tabelle ein. Nicht sicher lesbare Belege werden zur manuellen Prüfung gekennzeichnet.

(5) Der ausgelagerte Kundenservice bearbeitet Anfragen per Telefon, Chat und E-Mail nach dem vereinbarten Leitfaden.

(6) Mediabudgets für Anzeigen bei Google, Meta, LinkedIn und vergleichbaren Plattformen sind nicht Bestandteil der Vergütung. Der Kunde zahlt sie unmittelbar an die jeweilige Plattform.

(7) Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung in Textform einschließlich der zusätzlichen Vergütung.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde stellt rechtzeitig und vollständig bereit: Texte, Bilder, Logos und weitere Inhalte, die erforderlichen Zugänge zu seinen Systemen und Konten, sowie die notwendigen Freigaben.

(2) Der Kunde benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson und deren Vertretung.

(3) Der Kunde sichert zu, dass er an allen überlassenen Inhalten die erforderlichen Rechte hält und dass deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Er stellt Calltalent von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

§ 5 Fristen

(1) Das Go-live des Wachstums-Systems erfolgt in der Regel innerhalb von 21 Kalendertagen nach vollständiger Freigabe durch den Kunden. Die Einrichtung der KI-Telefonassistentin dauert in der Regel fünf bis sieben Werktage, die der Belegerfassung drei bis fünf Werktage.

(2) Diese Angaben sind Zielangaben, keine Fixtermine. Ein Fixgeschäft im Sinne des § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB liegt nur vor, wenn es ausdrücklich in Textform als solches vereinbart wurde.

§ 6 Vergütung und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich netto. Zur Umsatzsteuer siehe § 7.

(2) Wachstums-System: 5.900 € einmalig, zahlbar in zwei Raten von je 2.950 € — die erste bei Vertragsabschluss, die zweite bei Go-live. Bei vollständiger Zahlung bei Vertragsabschluss beträgt die Vergütung 5.310 €. Ab dem zweiten Monat nach Go-live beträgt die Betriebspauschale 1.500 € je Monat. Der erste Betriebsmonat ist im Festpreis enthalten.

(3) KI-Telefonassistentin: 490 € Einrichtung einmalig, danach 149 € je Monat. Enthalten sind 100 Vorgänge je Monat. Ein Vorgang ist ein eingehender oder ausgehender Anruf bis zu fünf Minuten Gesprächsdauer. Jeder weitere einfache Vorgang kostet 1,49 €, jeder komplexe oder längere Vorgang 2,49 €.

(4) Belegerfassung: 390 € Einrichtung einmalig, danach 79 € je Monat. Enthalten sind 150 Belege je Monat, jeder weitere kostet 0,49 €.

(5) Kundenservice: 0,45 € je Gesprächsminute, sekundengenau abgerechnet, 0,45 € je Bearbeitungsminute im Chat und 2,25 € je bearbeiteter E-Mail. Die Mindestabnahme beträgt 500 € je Monat.

(6) Verbrauchsabhängige Entgelte nach den Absätzen 3 bis 5 werden monatlich nachträglich abgerechnet. Pauschalen werden monatlich im Voraus abgerechnet.

(7) Rechnungen sind ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt über den vereinbarten Weg, in der Regel über Stripe.

(8) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

(9) Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Tage in Verzug, kann Calltalent nach vorheriger Ankündigung in Textform die Leistungserbringung bis zum Ausgleich aussetzen.

(10) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 7 Umsatzsteuer

(1) Calltalent hat weder Sitz noch Geschäftsleitung noch eine Betriebsstätte in der Europäischen Union (§ 13b Abs. 7 Satz 1 UStG). Der Leistungsort liegt bei sonstigen Leistungen an Unternehmer am Sitz des Leistungsempfängers (§ 3a Abs. 2 UStG).

(2) Die Umsatzsteuer schuldet der Leistungsempfänger: in Deutschland nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13b Abs. 5 Satz 1 UStG, in Österreich nach § 19 Abs. 1 zweiter Satz UStG 1994, in der Schweiz als Bezugsteuer nach Art. 45 Abs. 1 Buchstabe a MWSTG. Rechnungen tragen den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (§ 14a Abs. 5 UStG) und weisen keine Umsatzsteuer aus.

(3) Der Kunde teilt seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei Vertragsschluss mit und steht für deren Richtigkeit ein. Änderungen teilt er unverzüglich mit. Beruht eine steuerliche Belastung von Calltalent auf unrichtigen oder unterlassenen Angaben des Kunden, stellt der Kunde Calltalent hiervon frei.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Betrieb des Wachstums-Systems läuft zwölf Monate ab Go-live. Er verlängert sich um jeweils sechs Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit in Textform gekündigt wird.

(2) Die KI-Telefonassistentin und die Belegerfassung sind monatlich zum Monatsende kündbar.

(3) Der ausgelagerte Kundenservice wird zunächst als Pilot über drei Monate vereinbart und verlängert sich danach auf unbestimmte Zeit, kündbar mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Calltalent insbesondere vor, wenn der Kunde mit Zahlungen von mehr als zwei Monatspauschalen in Verzug ist.

(5) Nach Beendigung stellt Calltalent dem Kunden die bei ihr gespeicherten Kundendaten auf Anforderung in einem gängigen Format zur Verfügung und löscht sie anschließend, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 9 Umsatzgarantie

(1) Die Umsatzgarantie gilt ausschließlich für das Wachstums-System und nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist.

(2) Calltalent garantiert, dass der dem System zurechenbare Umsatz des Kunden innerhalb der Messstrecke mindestens das Dreifache der Investition erreicht.

(3) Messstrecke sind zwölf zusammenhängende Monate aktiven Betriebs ab Go-live.

(4) Investition ist die an Calltalent gezahlte Vergütung: der einmalige Festpreis zuzüglich der bis zum Ende der Messstrecke gezahlten Betriebspauschalen. Mediabudgets nach § 3 Abs. 6 zählen nicht zur Investition und werden nicht erstattet.

(5) Zurechenbar ist Umsatz aus Geschäftsabschlüssen, die über das von Calltalent eingerichtete Conversion-Tracking erfasst wurden. Maßgeblich sind die Daten dieses Trackings.

(6) Die Garantie setzt voraus, dass während der gesamten Messstrecke

a) das System durchgehend aktiv betrieben und nicht abgeschaltet wird,
b) das Conversion-Tracking unverändert und funktionsfähig bleibt,
c) der Kunde eingehende Anfragen innerhalb von zwei Werktagen bearbeitet,
d) das im Angebot vereinbarte Mediabudget eingesetzt wird,
e) der Kunde seine Mitwirkungspflichten nach § 4 erfüllt und
f) alle fälligen Zahlungen geleistet sind.

(7) Wird die Garantie nicht erreicht, erstattet Calltalent die Investition nach Absatz 4 vollständig. Weitergehende Ansprüche wegen Nichterreichens des Umsatzziels bestehen nicht.

(8) Der Anspruch ist innerhalb von 60 Tagen nach Ende der Messstrecke in Textform geltend zu machen. Der Kunde legt die Auswertung des Conversion-Trackings und einen Nachweis des zurechenbaren Umsatzes vor. Nach Ablauf der Frist ist der Anspruch ausgeschlossen.

(9) Kündigt der Kunde vor Ende der Messstrecke oder verstößt er gegen Absatz 6, entfällt die Garantie.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den eigens für ihn erstellten Inhalten, Texten, Gestaltungen und Konfigurationen ein ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht.

(2) Calltalent setzt eigene, wiederverwendbare Bausteine ein (Frameworks, Bibliotheken, Vorlagen, Automatisierungsmuster). Die Rechte hieran verbleiben bei Calltalent. Der Kunde erhält daran mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes und übertragbares Nutzungsrecht, soweit es für den Betrieb und die Weiterentwicklung seines Systems erforderlich ist.

(3) Software Dritter und Open-Source-Bestandteile unterliegen den Lizenzbedingungen ihrer Rechteinhaber. Calltalent weist auf Anforderung die eingesetzten Komponenten und ihre Lizenzen nach.

(4) Vom Kunden gelieferte Inhalte bleiben in seinem Rechtsbestand. Calltalent erhält daran das für die Vertragserfüllung erforderliche Nutzungsrecht.

(5) Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Nutzung widerruflich.

§ 11 Einsatz künstlicher Intelligenz

(1) Die eingesetzten Systeme werden gegenüber ihren Gesprächspartnern als künstliche Intelligenz gekennzeichnet, wie es Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) verlangt. Die Kennzeichnung darf vom Kunden nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden.

(2) Ergebnisse KI-gestützter Verarbeitung können unvollständig oder unrichtig sein. Der Kunde prüft geschäftskritische Ausgaben vor ihrer Verwendung. Die Belegerfassung ersetzt keine steuerliche Beratung und keine Prüfung durch die steuerliche Vertretung des Kunden.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass der Einsatz in seinem Verantwortungsbereich zulässig ist, insbesondere gegenüber Beschäftigten und deren Vertretungen.

§ 12 Datenschutz

(1) Soweit Calltalent personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO. Dieser geht diesen Bedingungen vor.

(2) Calltalent trifft technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO.

(3) Verantwortlicher für die im Auftrag verarbeiteten Daten bleibt der Kunde.

§ 13 Verfügbarkeit und Unterstützung

(1) Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart ist.

(2) Anfragen werden per E-Mail entgegengenommen und an Werktagen in der Regel innerhalb von 24 Stunden beantwortet.

(3) Calltalent haftet nicht für Ausfälle bei Vorleistern und Plattformen Dritter, namentlich Telefonnetzen, Google, Meta, LinkedIn und Hosting-Anbietern, soweit diese außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Calltalent unterrichtet den Kunden unverzüglich und wirkt auf eine Behebung hin.

§ 14 Mängel

(1) Bei Leistungen mit Werkcharakter beseitigt Calltalent Mängel innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Beseitigung zweimal fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(2) Bei laufenden Dienstleistungen schuldet Calltalent die fachgerechte Erbringung, nicht einen bestimmten Erfolg. Die Umsatzgarantie nach § 9 bleibt hiervon unberührt.

(3) Ist der Vertrag für beide Seiten ein Handelsgeschäft, gilt § 377 HGB entsprechend. Der Kunde untersucht die Leistung unverzüglich und rügt erkennbare Mängel in Textform.

(4) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme oder ab Beginn der laufenden Leistung. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 15 Haftung

(1) Calltalent haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Calltalent nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach begrenzt auf die vom Kunden im betreffenden Vertragsjahr an Calltalent gezahlte Vergütung, mindestens jedoch auf 5.000 €.

(4) Für den Verlust von Daten haftet Calltalent nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung entstanden wäre.

(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden, Vertretenden und Erfüllungsgehilfen von Calltalent.

§ 16 Vertraulichkeit

(1) Beide Seiten behandeln alle als vertraulich bezeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen der anderen Seite vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung.

(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund Gesetzes oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.

(3) Die Pflicht besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort.

§ 17 Referenznennung

Calltalent darf Namen und Logo des Kunden sowie eine allgemeine Beschreibung des Projekts als Referenz nennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen; Calltalent entfernt die Nennung dann innerhalb von 30 Tagen.

§ 18 Änderung dieser Bedingungen

(1) Bei Dauerschuldverhältnissen kann Calltalent diese Bedingungen ändern, soweit die Änderung durch eine Änderung der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der eingesetzten Technik veranlasst ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.

(2) Calltalent kündigt die Änderung mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Widerspricht der Kunde nicht binnen sechs Wochen ab Zugang, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Wirkung wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde, kann jede Seite den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Verträgen ist München. Die Vereinbarung ist zulässig, weil Calltalent keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat (§ 38 Abs. 2 ZPO) und weil Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 eine solche Vereinbarung unabhängig vom Wohnsitz der Parteien zulässt. Calltalent bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

Stand: 10.09.2026